🏢 Wann wird eine Genehmigung der Hausverwaltung benötigt

In Mehrparteienhäusern (MFH): 

·         Immer, wenn bauliche Veränderungen erfolgen → Wände aufstemmen, Leerrohre neu verlegen, Brandabschottung durchbrechen.

·         Bei Nutzung von Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Keller).

In Eigentumswohnungen (WEG): 

·         Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig (§ 20 WEG)

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